§ 1 rechtsform, name, sitz und zweck der stiftung

(1) die stiftung ist eine selbständige (rechtsfähige) stiftung bürgerlichen rechts. sie führt den namen "nick roericht stiftung" und hat ihren sitz in ulm/donau.

(2) zweck der nick roericht stiftung ist die förderung von wissenschaft und forschung, bildung und erziehung im bereich gestaltung. die stiftung soll insbesondere der förderung alternativer lern-, entwurfs- und arbeitsmodelle dienen, wie sie der stifter in den letzten jahren seiner arbeit und lehre verfolgt hat: nämlich z.b. phänomenologische gestaltungsmethoden, methoden des generierenden entwerfens, ansätze des "vor-ort-" und "partizipatorischen entwerfens" und ansätze zu "neuen ökonomien" (alternative konzepte von "arbeit und verteilung"). diese ziele werden insgesamt verfolgt. eine bestimmte rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. die stiftung verwirklicht diesen zweck insbesondere durch stipendien, vergabe von auftragsarbeiten zu den obengenannten themen und durch einmalige zuschüsse zu projekten, die den obengenannten zielen entsprechen, sowie durch die unterhaltung eines publikationsforums im internet.

(3) diesen zweck verfolgt die stiftung auf ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige weise im sinne des 2. teiles, 3. abschnitt der abgabenordnung ("steuerbegünstigte zwecke", §§ 51 ff. ao). die stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster linie eigenwirtschaftliche zwecke.die mittel der stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen zwecke verwendet werden.

(4) die verwaltung der stiftung hat im rahmen der zumutbarkeit alles zu unternehmen, um die erfüllung des stiftungszweckes gemäß dem erkennbaren oder mutmaßlichen willen des stifters dauerhaft zu sichern.